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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Schleswig e.V. findest du hier .
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Es gibt Dinge im Leben, die uns besonders am Herzen liegen: Die Familie, gute Freunde – und oft auch Werte, für die wir einstehen. Viele Menschen beschäftigen sich frühzeitig mit der Frage: „Was bleibt von mir?“ Mit einem Testament haben Sie die Chance, das, was Ihnen wichtig war, über das eigene Leben hinaus wirken zu lassen. Indem Sie die DLRG Schleswig in Ihrem letzten Willen bedenken, vererben Sie nicht nur finanzielle Mittel, sondern vor allem eines: Sicherheit für kommende Generationen.
Ein Testament schafft Klarheit und verhindert Streit. Es gibt Ihnen aber auch die Freiheit, gemeinnützige Organisationen als Erben oder Vermächtnisnehmer einzusetzen. Für uns als ehrenamtliche Wasserretter sind solche Zuwendungen ein Geschenk von unschätzbarem Wert. Sie ermöglichen uns, langfristig zu denken und Projekte anzugehen, die aus dem normalen Haushalt nicht finanzierbar wären:
Sie müssen nicht Ihr gesamtes Vermögen spenden, um Großes zu bewirken.
Als gemeinnützige Organisation ist die DLRG Schleswig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das bedeutet: Ihr Nachlass kommt zu 100% dort an, wo er helfen soll. Es geht kein Cent an den Staat verloren. Alles fließt direkt in die Wasserrettung und Schwimmausbildung.
Über ein Testament zu sprechen, erfordert Vertrauen. Wir bieten Ihnen an, sich in einem diskreten, persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten zu informieren. Wir können keine Rechtsberatung leisten (dafür empfehlen wir einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht), aber wir können Ihnen zeigen, welche Spuren Sie mit Ihrer Hilfe hinterlassen können.
Gerne vereinbaren wir per Mail unter spenden@schleswig.dlrg.de einen persönlichen Terminen mit Ihnen.
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