Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Schleswig e.V. findest du hier .
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Die DLRG Schleswig e.V. steht der Justiz als kompetenter und zuverlässiger Empfänger für Geldauflagen, Bußgelder und Zuweisungen zur Verfügung. Wir sind als gemeinnützige Organisation anerkannt. Richterinnen, Richter und Staatsanwaltschaften unterstützen mit einer Zuweisung an uns direkt die lokale Gefahrenabwehr und die Jugendarbeit in Schleswig.
Wir wissen, dass die Justizverwaltung unter hohem Zeitdruck arbeitet. Um Ihren Arbeitsaufwand zu minimieren, garantieren wir eine professionelle Abwicklung jeder Zuweisung:
Eine Zuweisung an die DLRG Schleswig leistet einen direkten Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Die Mittel fließen ohne Abzüge in:
Bitte beachten Sie: Für Zahlungen, die aufgrund einer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Auflage (Geldauflage/Bußgeld) erfolgen, dürfen wir keine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) ausstellen. Diese Zahlungen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Auf Wunsch stellen wir dem Einzahler jedoch gerne eine einfache Quittung als Zahlungsnachweis aus.
Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir um Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Konto:
Empfänger: DLRG Schleswig e.V.
IBAN: DE39 2175 0000 0000 0055 33
Verwendungszweck: Geldauflage + [Aktenzeichen]
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